Da es jetzt doch sehr viele Bauherren betrifft hier einmal ein kleiner Auszug:
Am 3.6.2020 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% beschlossen.
Noch ist das nicht gesetzlich normiert, denn der Bundestag muss dem noch zustimmen, aber dennoch beschäftigen wir uns heute mit der Frage, welche Bedeutung das für bestehende Bauverträge hat:
Beachten Sie die Klausel:
Bauverträge haben üblicherweise eine Klausel zu Anpassung der Mehrwertsteuer. Diese sieht häufig so aus:
„Der Preis ist ein Festpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19 %.
Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändert sich der Festpreis entsprechend.”
Diese Klausel benachteiligt einen Verbraucher erheblich, da sie eine einseitige, für den Unternehmer günstige Regelung enthält und dürfte deshalb unwirksam sein. Die Folge ist deshalb: Der Unternehmer muss die Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli 2020 an den Bauherren weitergeben, auch wenn die oben genannte Klausel nur die Steuererhöhung erwähnt.
Die Anpassung muss sich selbstverständlich auch auf eine Anpassung nach unten beziehen.
Wenn die geplante Senkung der Mehrwertsteuer tatsächlich in Kraft tritt, können Sie als private Bauherren also 3 % sparen.
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Quelle: https://www.bauglueck.de/senku…g-bestehender-bauvertrag/