Achtung hier alle genannten Daten geben keinen 100% Juristische Auskunft sondern nur welche Möglichkeiten Ihr habt.
Diese Aussagen wurde von der FB Gruppe Bauglück und Freude am Bauen von Ma Nu ReiRo getroffen.
Frage: Wie gehe ich damit um wenn meine Baustelle auf Grund einer Anordnung einer Behörde oder auf Grund einer Mitteilung meines Unternehmers eingestellt wird, wie sind da meine Rechte?
Es gibt 6 Punkte die wichtig für Euch sind.
1. Grundsätzlich gilt § 286 Absatz 2 BGB, aber eben auch 241 Absatz 2 BGB und 282 BGB
2. Fordert einen schriftlichen Nachweis, dazu ist der Unternehmer verpflichtet (241 Absatz 2, 282 BGB)
3. Dokumentiert den Start, die Dauer und das Ende des Baustopps
4. Kontrolliert die Regelung zur Bauzeit in eurem Bauvertrag, sollte sich der Unternehmer bereits in Verzug befindet, mahnt ihn schriftlich an.
5. Regelt bei Eintritt des Baustopps mit dem Vermieter eine Verlängerung der Kündigungsfrist
6. Bleibt mit dem Unternehmer im Gespräch. Lebt die Kooperationspflicht am Bau und vereinbart schriftlich, wie ihr mit der individuellen Situation umgehen wollt ggf. als Nachtrag (Aussetzen der Bauraten, Verpflichtung zur Information, Neue Festlegungen zur Bauzeit)